Recht für Selbsthilfegruppen

Recht für Selbsthilfegruppen 150 150 Selbsthilfe-Akademie Schleswig-Holstein

Recht für Selbsthilfegruppen

zum Thema Organisation und Struktur

Jede Selbsthilfegruppe stellt eine Rechtsform da, auch wenn dies nicht immer bewusst ist. Wenn sich Menschen zu einem bestimmten Zweck zusammenschließen, sind sie rechtlich gesehen eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR). Es sei denn, sie gründen einen Verein.

Wann?
Donnerstag, 21.03.2024
16:30 bis 18:30 Uhr
Wo?
Online Seminar
Wer?
Renate Mitleger-Lehner

Rechtsanwältin und Referentin, München

Jede Selbsthilfegruppe stellt eine Rechtsform dar, auch wenn dies nicht immer bewusst ist. Wenn sich Menschen zu einem bestimmten Zweck zusammenschließen, sind sie rechtlich gesehen eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR). Es sei denn, sie gründen einen Verein.
Was bedeutet der Begriff „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ für Selbsthilfegruppen? Dieser Online-Workshop vermittelt grundlegende rechtliche Informationen und praktische Hinweise für Selbsthilfegruppen. Es geht um die Organisationsform als GbR und die neue Gesetzeslage seit dem 1.01.2024. Weiter werden Versicherungs- und Haftpflichtthemen bis zu Fragen der Kontoführung thematisiert.

 

Bitte melden Sie sich über diesen Link an: https://eveeno.com/sha-003

Zusatzinformationen: Den Zugangslink zum Online-Seminar erhalten Sie vor der Veranstaltung.

Wir sind für Sie ansprechbar:

Selbsthilfe-Akademie Schleswig-Holstein

Zum Brook 4
24143 Kiel

Telefon: 0431 / 56 02 93
Telefax: 0431 / 56 02 88 33

Sie können sich für diesen Kurs auch telefonisch oder postalisch anmelden. Aus organisatorischen Gründen empfehlen wir aber das Onlineformular.

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