Recht für Selbsthilfegruppen
Wenn sich Menschen zu einem bestimmten Zweck zusammenschließen, sind sie rechtlich gesehen eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR). Es sei denn, sie gründen einen Verein.
Was bedeutet der Begriff „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ für Selbsthilfegruppen? In diesem Workshop werden grundlegende rechtliche Informationen darüber vermittelt und praktische Hinweise für Selbsthilfegruppen gegeben. Es geht um die Organisationsform als GbR, um Versicherungs- und Haftpflichtthemen bis zu Fragen der Kontoführung.
Denn Selbsthilfegruppen müssen sich mit bestimmten Fragen beschäftigen: Wer ist Mitglied und wer Besuch? Wer übernimmt welche Aufgaben? Welche Struktur passt zur Selbsthilfegruppe (SHG)? Im Gegensatz zum Verein gibt es für SHG keine vorgegebene Struktur mit Vorstand und Mitgliedschaft.
Bitte melden Sie sich über den Link an: https://eveeno.com/SHA-A024
Wir sind für Sie ansprechbar:
Selbsthilfe-Akademie Schleswig-Holstein
Zum Brook 4
24143 Kiel
Telefon: 0431 / 56 02 93
Telefax: 0431 / 56 02 88 33
Sie können sich für diesen Kurs auch telefonisch oder postalisch anmelden. Aus organisatorischen Gründen empfehlen wir aber das Onlineformular.