Recht für Selbsthilfegruppen
zum Thema Organisation und Struktur
Jede Selbsthilfegruppe stellt eine Rechtsform da, auch wenn dies nicht immer bewusst ist. Wenn sich Menschen zu einem bestimmten Zweck zusammenschließen, sind sie rechtlich gesehen eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR). Es sei denn, sie gründen einen Verein.
Jede Selbsthilfegruppe stellt eine Rechtsform dar, auch wenn dies nicht immer bewusst ist. Wenn sich Menschen zu einem bestimmten Zweck zusammenschließen, sind sie rechtlich gesehen eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR). Es sei denn, sie gründen einen Verein.
Was bedeutet der Begriff „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ für Selbsthilfegruppen? Dieser Online-Workshop vermittelt grundlegende rechtliche Informationen und praktische Hinweise für Selbsthilfegruppen. Es geht um die Organisationsform als GbR und die neue Gesetzeslage seit dem 1.01.2024. Weiter werden Versicherungs- und Haftpflichtthemen bis zu Fragen der Kontoführung thematisiert.
Was bedeutet der Begriff „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ für Selbsthilfegruppen? Dieser Online-Workshop vermittelt grundlegende rechtliche Informationen und praktische Hinweise für Selbsthilfegruppen. Es geht um die Organisationsform als GbR und die neue Gesetzeslage seit dem 1.01.2024. Weiter werden Versicherungs- und Haftpflichtthemen bis zu Fragen der Kontoführung thematisiert.
Bitte melden Sie sich über diesen Link an: https://eveeno.com/sha-003
Zusatzinformationen: Den Zugangslink zum Online-Seminar erhalten Sie vor der Veranstaltung.
Wir sind für Sie ansprechbar:
Selbsthilfe-Akademie Schleswig-Holstein
Zum Brook 4
24143 Kiel
Telefon: 0431 / 56 02 93
Telefax: 0431 / 56 02 88 33
Sie können sich für diesen Kurs auch telefonisch oder postalisch anmelden. Aus organisatorischen Gründen empfehlen wir aber das Onlineformular.