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Recht für Selbsthilfegruppen

Jede Selbsthilfegruppe stellt eine Rechtsform da, auch wenn dies nicht immer bewusst ist. Wenn sich Menschen zu einem bestimmten Zweck zusammenschließen, sind sie rechtlich gesehen eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR). Es sei denn, sie gründen einen Verein.
Was bedeutet der Begriff „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ für Selbsthilfegruppen? Dieser Workshop vermittelt grundlegende rechtliche Informationen und praktische Hinweise für Selbsthilfegruppen. Es geht um die Organisationsform als GbR und die neue Gesetzeslage ab dem 1.01.2024. Weiter werden Versicherungs- und Haftpflichtthemen bis zu Fragen der Kontoführung thematisiert.

Wann?

Mittwoch, 26. März 2025
16:30 Uhr bis 18:30 Uhr

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Wo?

Online-Veranstaltung

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Eine Anmeldung ist direkt online über eveeno möglich.

Zur Anmeldung

Sie können sich für diesen Kurs auch telefonisch unter 0431 / 56 02 93 oder postalisch an Selbsthilfe-Akademie Schleswig-Holstein, Zum Brook 4, 24143 Kiel anmelden. Aus organisatorischen Gründen empfehlen wir aber das Onlineformular.

Referent*innen

Renate Mitleger-Lehner